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   BFH, 15.07.1999 - V B 25/99   

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https://dejure.org/1999,4908
BFH, 15.07.1999 - V B 25/99 (https://dejure.org/1999,4908)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1999 - V B 25/99 (https://dejure.org/1999,4908)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - V B 25/99 (https://dejure.org/1999,4908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Begründung des Befangenheitsantrags - Ausreichende Zeit

  • Judicialis

    FGO § 51; ; ZPO § 44 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 51, 132; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO §§ 44, 46
    Ablehnungsgesuch; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.06.1991 - 2 BvR 103/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterablehnung wegen Besorgnis der

    Auszug aus BFH, 15.07.1999 - V B 25/99
    Das Gericht muß es hinnehmen, wenn sich ein Beteiligter aus berechtigten Erwägungen eine (weitere) Begründung vorbehält; jedenfalls muß es in diesen Fällen eine angemessene Zeit abwarten, bevor es eine Entscheidung trifft (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juni 1991 2 BvR 103/91, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 2758).
  • BFH, 14.03.2018 - V B 142/17

    Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz, Verkauf von Speisen an einer "Heißen Theke"

    Abgesehen davon wäre die Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO nicht zuzulassen, weil sich die klageabweisende Entscheidung des FG jedenfalls im Ergebnis als richtig darstellt (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2015 X B 20/15, BFH/NV 2015, 1418, sowie Senatsbeschlüsse vom 29. September 2011 V B 23/10, BFH/NV 2012, 75, unter 3., und vom 19. Juli 1999 V B 8/99, BFH/NV 2000, 192).
  • BFH, 16.07.2008 - X B 25/08

    Abgrenzung zwischen Liebhaberei und einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist es zulässig, eine auf grundsätzliche Bedeutung und Fortbildung des Rechts gestützte Nichtzulassungsbeschwerde (in analoger Anwendung des § 126 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zurückzuweisen, wenn sich das Urteil des Finanzgerichts (FG) aus anderen als den dargestellten Gründen als im Ergebnis zutreffend erweist und deshalb die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. Juli 1999 V B 8/99, BFH/NV 2000, 192, und vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126).
  • BFH, 08.02.2008 - VII B 156/07

    Auswirkungen der Teilrücknahme eines Haftungsbescheids auf das mit diesem

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist es zulässig, eine auf grundsätzliche Bedeutung und Fortbildung des Rechts gestützte Nichtzulassungsbeschwerde (in analoger Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO) zurückzuweisen, wenn sich das Urteil des FG aus anderen als den dargestellten Gründen als im Ergebnis zutreffend erweist und deshalb die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. Juli 1999 V B 8/99, BFH/NV 2000, 192, und vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126).
  • BFH, 24.02.2005 - VIII B 216/03

    AdV; Übertragung auf den Einzelrichter; erneuter AdV-Antrag

    Die Zurückverweisung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Vorinstanz unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Besetzung des Gerichts entschieden hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 1999 V B 25/99, BFH/NV 2000, 192, und vom 14. April 2000 V B 39/00, BFH/NV 2000, 1230, m.w.N.).
  • BFH, 10.08.2004 - I B 2/04

    Stille Gesellschaft: Hinzurechnung der Gewinnanteile nach § 8 Nr. 3 GewStG

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann im Beschwerdeverfahren geheilt werden (vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 15. Juli 1999 V B 25/99, BFH/NV 2000, 192; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 132 Rz. 7, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.2001 - V B 6/01

    Internationale Sprach- und Studienreise - Pauschalpreis - Highschool- Programm -

    Die Zurückverweisung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn das Verfahren vor dem FG an einem wesentlichen Mangel liegt (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2000, 1230; vom 15. Juli 1999 V B 25/99, BFH/NV 2000, 192, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2000 - V B 39/00

    Einstweilige Anordnung; Entscheidung durch den Vorsitzenden

    Die Zurückverweisung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn das Verfahren vor dem FG an einem wesentlichen Mangel litt (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 1999 V B 25/99, BFH/NV 2000, 192; vom 6. Februar 1997 V B 78/96, BFH/NV 1997, 893; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 132 Rz. 10, mit Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 23.07.2001 - VI B 52/01

    Kindergeld - Kindergeldberechtigte - Entscheidungsbegründung -

    Der Senat hält es für angezeigt, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 132 Anm. 10; BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 1999 V B 25/99, BFH/NV 2000, 192; vom 27. März 1991 I B 187/90, BFHE 164, 173, BStBl II 1991, 643; vom 26. März 1991 VIII B 83/80, BFHE 163, 510, BStBl II 1991, 463, 464).
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